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Hardware AGB

§ 1 - Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich Anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 - Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Auftragserteilung gültige Preis. Sie erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.

§ 3 - Patent- und Urheberrechte

Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 - Lieferungen und Lieferfristen

Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

§ 5 - Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Logistik-Center Berlin. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf die Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verlässt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wir weisen darauf hin, dass auch nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) der Besteller der Ware dies unverzüglich zu untersuchen und uns alle Schäden sofort schriftlich mitzuteilen hat.

§ 6 - Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto, ab Sitz der EDV-Lösungen Reinhard. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Für Dienstleistungen gilt als Zahlungsfrist: Sofort ohne Abzug. Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen rein netto ohne Abzug. Es gilt das auf der Rechnung aufgedruckte Fälligkeitsdatum gemäß § 284 Abs. 2S 1 BGB. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug, es sei denn, es sind auf der Rechnung Skonti aufgedruckt. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als ob Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Das Recht der Aufrechnung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das Recht zur Aufrechnung oder die Zurückhaltung steht dem Besteller nur mit bzw. wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und EDV-Lösungen Reinhard Eigentum der EDV-Lösungen Reinhard. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwerts bei EDV-Lösungen Reinhard.

§ 8 - Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der nachstehenden Termine nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Fehlende Ware zwei Arbeitstage, fehlendes oder falsches Zubehör vier Arbeitstage, übrige Reklamationen acht Arbeitstage. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz/die Instandsetzung des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Kaufwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.

§ 9 - Garantieabwicklung und Reparaturaufträge

Der Endkunde schickt das defekte Gerät mit der Rechnungskopie von EDV-Lösungen Reinhard und einer vom Besteller ausgefertigten detaillierten Fehlerbeschreibung an uns oder die dafür zuständigen Lieferanten bzw. Serviceadressen. Sollte ein Hersteller bzw. Lieferant eigene Service-Agenturen haben, so hat die Garantie- bzw. Reparaturabwicklung grundsätzlich durch den Besteller auf seine Kosten zu erfolgen. Immofinanz-Management (EDV-Lösungen) ermöglicht jedoch nach
vorhergehender schriftlicher Anfrage des Bestellers die Übernahme dieser Vorgänge gegen Berechnung. Sollte ein beanstandeter Gegenstand nach eingehender Prüfung des Herstellers bzw. Vorlieferanten keinen nachweislichen Defekt aufweisen, sind wir berechtigt, dem Besteller die für die Prüfung anfallenden Kostenpauschalen in Rechnung zu stellen. Die Versandkosten für diesbezügliche Abwicklungen gehen grundsätzlich auf den Besteller über.

§ 10 - Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 11 - Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

§ 12 - Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von EDV-Lösungen Reinhard, Berlin. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz von EDV-Lösungen Reinhard, Berlin. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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